Der Jahresurlaub ist bereits im Frühjahr genommen, dann wird im Sommer der Job gewechselt. Was passiert mit den bereits genommenen Urlaubstagen? Der bisherige Arbeitgeber darf das Urlaubsentgelt (fast) nie zurückfordern. Allerdings hat der Wechselnde in diesem angefangenen Jahr auch keinen neuen Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber…
(aus: haufe.de / finanzen.net)