„Kasernierung“ von Beschäftigten wegen Corona: Was sagt das deutsche Arbeitsrecht?

Posted On 3. Februar 2022|

Durch Erkrankungen und Quarantänen kommt es aktuell verstärkt zu teilweise erheblichen Personalausfällen. Gerade im Bereich der Daseinsvorsorge (Krankenhäuser, Energieversorgung, öffentliche Sicherheit) kann das massive Folgen für die Gesamtbevölkerung haben. Nachdem – laut Pressemeldungen – ein Wiener Energieversorger bereits im Dezember 2021 Beschäftigte in Kraftwerken „kaserniert“ hat, sind auch in Deutschland solche Pläne zu vernehmen. Dabei soll sich ein Team von Beschäftigten – nach umfassender medizinischer Untersuchung – beim jeweiligen Unternehmen in Isolation begeben und das Betriebsgelände nach Erbringung der Arbeitsleistung nicht verlassen. Auf diese Weise soll die Ausbreitung von Krankheiten verhindert werden. Zunächst: Eine Isolation im Betrieb ist stets nur auf freiwilliger Basis möglich, da andernfalls der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt ist (§ 239 Strafgesetzbuch). Der Beschäftigte muss mithin seine ausdrückliche Einwilligung geben und diese sollte dokumentiert werden. Es stellen sich aber auch Fragen der Vergütung…

Hier lesen Sie mehr…

(aus: Arbeitsrechtsberater / arbrb.de)