Der Bundesgerichtshof hat über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit entstanden sind (Entscheidung vom 17. März 2022, Aktenzeichen III ZR 79/21)…
(aus: efarbeitsrecht.de)