Die Bundesregierung möchte, dass bei Kryptozahlungen über 1000 Euro die Geldwäschegesetze zum Einsatz kommen. Das könnte für manche zum Problem werden – wenn etwa auf ausländischen, nicht BaFin-genehmigten Bitcoin-Börsen Geld fließt…
(aus: Frankfurter Allgemeine Zeitung)