Aktuell gibt es zahlreiche lohnsteuerliche Vergünstigungen, wenn Mitarbeitende ein Elektro- oder Hybridfahrzeug fahren. Bei Hybridfahrzeugen sind die Voraussetzungen aber ab 2022 verschärft worden – und es droht noch mehr: Die Verwaltung hat Ende 2021 einen Anwendungserlass zur lohnsteuerlichen Thematik herausgegeben. Anfang 2022 hat sie nun auch erstmals zu den umsatzsteuerlichen Folgen Stellung genommen…
(aus: haufe.de)