Krank in der Probezeit – heißt noch lange nicht Kündigung

Posted On 13. Mai 2019|

„Arbeit auf Probe“ – für viele Arbeitnehmer klingt das nach einer drei oder sechs Monate andauernden Prüfung. Wer in der Probezeit einen Fehler macht, ist unter Umständen den gerade erst neugewonnenen Job im Nu wieder los. Und krank sein? Das gilt als absolutes Tabu! Aber stimmt das überhaupt? Wie funktioniert die Krankmeldung sowie Lohnfortzahlung in der Probezeit und ist die Kündigung dann das zwingende Resultat? …

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(aus: arbeits-abc.de)