Kündigung nur bei nachweisbar vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit rechtens

Posted On 27. März 2021|

Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann die fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung des Arztes ist jedoch hoch: Die fristlose Kündigung eines Lageristen hat das Landesarbeitsgericht Köln kassiert (Aktenzeichen

8 Sa 491/20, Urteil vom 10. Dezember 2020). Sein Vorgesetzter hatte ihn während seiner Krankschreibung in einer Pizzeria beobachtet…

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(aus: haufe.de)