Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann die fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung des Arztes ist jedoch hoch: Die fristlose Kündigung eines Lageristen hat das Landesarbeitsgericht Köln kassiert (Aktenzeichen
8 Sa 491/20, Urteil vom 10. Dezember 2020). Sein Vorgesetzter hatte ihn während seiner Krankschreibung in einer Pizzeria beobachtet…
(aus: haufe.de)