Einer Arbeitnehmerin darf nicht gekündigt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger ist. Doch was gilt, wenn sie die Schwangerschaft erst später feststellt? Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat dafür nun eine neue Berechnungsmethode angewandt (Entscheidung vom 1. Dezember 2021, Aktenzeichen: 4 Sa 32/21). Diese weicht von der üblichen BAG-Rechtsprechung ab – und führte in dem Fall dazu, dass der Kündigungsschutz für die klagende Mitarbeiterin noch nicht griff…
(aus: haufe.de)
