Mobiles Arbeiten kann einige Freiheiten in der Arbeit schaffen, aber auch ausufernde Arbeitszeiten zur Folge haben. Betriebsräte haben aber auch beim ortsungebundenen Arbeiten Möglichkeiten der Beschränkung. So können mobile Endgeräte technisch so gesteuert werden, dass sie zum Beispiel nachts kein Arbeiten mehr ermöglichen. Der Arbeitgeber muss mit Einigungswillen darüber verhandeln, wenn der Betriebsrat dies möchte…
(aus: Pflüger Rechtsanwälte GmbH / www.k44.de)