Die Sparda Bank Berlin verlangt zu Unrecht Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten. Das urteilt das Berliner Landgericht (Aktenzeichen 16 O 43/21) und verdonnert die Bank zur Rückzahlung der Verwahrentgelte. Die Richter rütteln damit an der Geschäftspolitik vieler Geldhäuser. Doch wird wohl auch noch die in diesem Fall höchste Instanz, der Bundesgerichtshof, zur Entscheidung angerufen…
(aus: Capital)