Einen allgemeinen Anspruch auf Arbeit daheim gibt es nicht. Ist Homeoffice zum Beispiel bestimmten Arbeitnehmergruppen, etwa ausschließlich Führungskräften oder Vertriebsmitarbeitern vorbehalten, sei das gerechtfertigt. Doch gilt die Einzelfall-Abwägung: Wenn der Chef 8 Beschäftigten in einer Abteilung Home-Office genehmigt, kann er es bei den anderen 2 kaum gerichtsfest ablehnen…
(aus: dpa / General-Anzeiger)