Neues vom Arbeitsrecht: Versetzung gegen den eigenen Willen möglich

Posted On 6. Februar 2017|

Düsseldorf – Nach Angaben der Arag-Experten ist es grundsätzlich durchaus zulässig, wenn der Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsvertrages seinen Mitarbeitern Tätigkeiten an einem anderen Ort zuweist und sie versetzt. Dieses so genannte Direktionsrecht kann Arbeitnehmer in echte Schwierigkeiten bringen, wenn beispielsweise die Kinder am Ort die Schule besuchen oder der Ehepartner beruflich an den Wohnort gebunden ist.
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Quelle: gastronomie-hotellerie.com