Nicht nur das Gehalt gehört in den Arbeitsvertrag

Posted On 12. Oktober 2020|

Wer einen neuen Arbeitsvertrag angeboten bekommt, sollte vor der Unterschrift versuchen, einige Dinge zu verhandeln. So können neben dem Gahalt auch andere (Sach-)Leistungen vom Arbeitgeber vereinbart werden. Auch die Regelung der Arbeitszeit und (Grenzen) der Erreichbarkeit sind wichtige Themen. Außerdem sollte möglichst genau definiert werden, welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer eigentlich genau erbringen soll…

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(aus: arbeits-abc.de)