Öffentliche Banken: DBV fixiert Corona-Rahmenregelung für „Kurzarbeit 50“ mit Kündigungsschutz

Posted On 24. April 2020|

Der DBV schloss mit dem Verband öffentlicher Banken (VÖB) am 24. April 2020 eine tarifliche Rahmen-Regelung, die Corona-bedingte Kurzarbeit für alle betroffenen Mitarbeiter-Gruppen finanziell sehr wirksam aufstockt. Ab dem ersten Monat und von den unteren Gehaltsgruppen bis in den außertariflichen (AT-)Bereich wird das staatliche Kurzarbeitergeld sehr weitgehend aufgestockt. Kurzarbeit ist nach der Regelung außerdem auf maximal 50 Prozent begrenzt, was die Netto-Gehaltseinbußen weiter senkt. Zudem sind für die Dauer der Kurzarbeit und 3 Monate danach betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen…

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