Viele Arbeitnehmer sind derzeit von zuhause aus tätig. Doch kann der Chef im Gegensatz dazu auch auf Präsenz im Betrieb bestehen, selbst wenn Homeoffice oder Telearbeit möglich wäre? Er kann: Allein der Umstand, dass es für die Gesundheit der Beschäftigten gefährlicher ist, zur Arbeit zu gehen, als Zuhause zu arbeiten, reicht für einen Anspruch der Beschäftigten auf Homeoffice (noch) nicht aus. Auch drohen den meisten Arbeitgebern (noch) keine rechtlichen Konsequenzen, wenn sich Beschäftigte auf Arbeit oder auf dem Weg dorthin mit Corona / Covid-19 anstecken und schwer erkranken. Erst neue gesetzliche Vorgaben könnten das ändern…
(aus: Legal Tribune Online / lto.de)