Das Bundes-Arbeitsministerium konkretisierte den Covid-19-Arbeitsschutz vor wenigen Wochen. Er gilt zwar nicht „unmittelbar und zwingend“, ist aber eine „Soll“-Empfehlung, die in weiten Teilen zu erfüllen ist. Dürfen nun Mitarbeiter die Arbeit verweigern, wenn sie sich gefährdet fühlen? Darf die Gewerbe-Aufsicht spontan zur Kontrolle ins Unternehmen kommen? Welche Bußgelder drohen? …
(aus: Legal Tribune Online / lto.de)