Ein langwieriger Streit über die Altersversorgung von Mitarbeitern der BayernLB hat vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) ein vorläufiges Ende gefunden – die Bank hat gewonnen. Das Gericht entschied: Wer als Mitarbeiter der BayernLB eine Vereinbarung zur Änderung seiner Pensionszusagen unterschrieben hat, hat keinen Anspruch mehr auf die ursprünglichen Zusagen und auch nicht auf ein eventuelles Versorgungsrecht…
(aus: juve.de)