Das durch die Datenschutzgrundverordnung gestärkte Recht von Arbeitnehmern, vom Arbeitgeber Auskunft zu den über sie gesammelten Daten zu verlangen, könnte zu einer Welle von Prozessen führen. Diese Erwartung äußern Experten angesichts eines noch nicht veröffentlichten Urteils des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Darin wird dem Autokonzern Daimler auferlegt, die über einen klagenden Manager vorliegenden Informationen umfassend offenzulegen; dazu gehören auch Erkenntnisse über interne Ermittlungen. Bundesweit erstmals wurde das Auskunftsrecht damit auch in der zweiten Instanz überaus weitreichend ausgelegt…
(aus: Stuttgarter Zeitung)