Der Ukraine-Konflikt führt erneut zu der Frage: Ist die politische Gesinnung als Kündigungsgrund rechtens? Ein Arbeitsrechtler erklärt, welche Äußerungen am Arbeitsplatz zulässig sind – und ab wann es kritisch wird. So schützt die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes recht weitgehend auch kritische Aussagen im Betrieb. Wenn allerdings der Betriebsfrieden ergeblich gestört ist – durch kriegsverherrlichendes oder verfassungsfeindliches Auftreten von Beschäftigten, insbesondere persönlich herabwürdigend gegenüber Anderen, dann kann die Schwelle zur Abmahnung oder zur Kündigung überschritten sein…
(aus: XING Thema des Tages)