Ein Arbeitsplatz muss sicher sein, also in erster Linie nicht gesundheitsgefährdend. Dafür ist in erster Linie der Arbeitgeber verantwortlich, bestimmt das Arbeitsschutzgesetz. Bei der Herstellung auskömmlicher Arbeitsbedingungen soll dann auch die Arbeitnehmerseite, insbesondere der Betriebsrat beteiligt werden…