Wer erkrankt ist und dafür eine ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber vorlegt, muss nicht auf Arbeit erscheinen. Dies ist grundsätzlich auch der Fall, wenn kranke Arbeitnehmer zu einem Personalgespräch aufgefordert werden. Nur in eng begrenzten Ausnahmen müssen Erkrankte zu einem solchen Gespräch in der Firma erscheinen…