Der Personalmangel nimmt zu und die Menschen leben immer länger – manche von ihnen wollen daher auch länger arbeiten und stoßen bei ihren Arbeitgebern damit zunehmend auf Gehör. Die Rheinbahn AG hat Mitarbeitern zu diesem Zweck allerdings fehlerhafte Arbeitsverträge ausgestellt – sie gelten bis ans Lebensende. Welche Regelungen sind zu beachten, um Mitarbeiter nach Erreichen des Renteneintrittsalters zu beschäftigen? …
(aus: haufe.de)