Kreditinstitute müssen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) über ein angemessenes Risikomanagement sowie über Verfahren und Grundsätze verfügen, um sogenannte sonstige strafbare Handlungen abzuwenden, die zu einer Gefährdung ihres Vermögens führen können. Dafür haben sie angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme zu schaffen und zu aktualisieren sowie Kontrollen durchzuführen…
(aus: die-bank.de)