Vielleicht kennen Sie das Problem: Sie haben sich bei einem Unternehmen beworben, wurden zum Vorstellungsgespräch eingeladen und erhalten dann zum Schluss oder anschließend per Telefon die mündliche Zusage: „Sie haben den Job!“. Doch dann: Funkstille, der Arbeitsvertrag lässt auf sich warten oder der Arbeitgeber sagt plötzlich wieder ab. Geht das überhaupt? Ist eine mündliche Jobzusage nun eigentlich bindend oder nicht? …
(aus: arbeits-abc.de)