Die Vorstände der Sparkassen sind nur in Bayern, Hessen und NRW zu etwas – aber auch nicht voller – Transparenz verpflichtet, ihre persönlichen Bezüge zu offenbaren. Etliche Spitzen haben in der Gesamtvergütung bereits die Millionengrenze deutlich überschritten. Wobei diese Summe auch die Pensions-Rückstellungen inklusive Zinsen beinhalten – und diese sind oft sehr hoch, im Gegensatz zu den sonstigen Boni. Entsprechend sind die Vorstände der öffentlichen Regionalbanken oft bestrebt, ber viele Jahre ihre Rente zu sichern – und wagen sich deshalb selten an ein Risiko, für das sie persönlich haftbar gemacht werden können. Das kann das betreffende Institut entweder schützen – oder aber erstarren lassen…
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(aus: businessinsider.de)