Richter des Bundesgerichtshofes haben zu Gunsten von Bausparkassen entschieden – sie dürfen demnach Bausparverträge kündigen, wenn sie seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind. Das Urteil erging zu Recht, meinen einige Beobachter, denn Bausparverträge waren immer als Finanzierung von Wohneigentum, aber nicht als unbefristete Geldanlage gedacht…
(aus: XING-Klartext)