Steuererklärung 2018: Diese Bewerbungskosten können Sie absetzen

Posted On 10. Januar 2019|

Haben Sie sich 2018 um eine neue Stelle beworben? Oder sind Sie noch dabei? Dann können Sie die dabei entstehenden Bewerbungskosten als – offiziell so benannte – Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ob Sie sich dabei aus einer bestehenden Beschäftigung heraus bewerben oder arbeitssuchend sind, ist nicht relevant. Auch der Erfolg der Bewerbung spielt keine Rolle für das Finanzamt…

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(aus: bewerbung.com)