Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein Gesetz zur besseren Krisenvorsorge im deutschen Bankensektor verabschiedet. Das sogenannte Risikoreduzierungsgesetz setzt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums entsprechende EU-Vorgaben in nationales Recht um. Es legt unter anderem fest, dass Institute mindestens acht Prozent ihrer Bilanzsumme als Verlustpuffer für Notfälle vorhalten müssen…
(aus: AFP / Frankfurter Allgemeine Zeitung)