Ganz gleich, ob Sie sich privat weiterbilden möchten, Angehörige pflegen oder einfach nur gerne einmal länger frei hätten: Haben Sie Ihren Jahresurlaub aufgebraucht, bleibt Ihnen oft nur unbezahlter Urlaub. In vielen Fällen haben Sie allerdings keinen Anspruch auf den Sonderurlaub: Ob Ihr Chef Sie freistellt, liegt dann in seinem Ermessen. Außerdem sollten Sie für den unbezahlten Urlaub an einige Dinge denken – unter anderem an Ihre Krankenkasse…
(aus: gq-magazin.de)