Urlaubssperre: Wann darf sie verhängt werden?

Posted On 14. Februar 2020|

Ein Arbeitgeber darf nur dann den Urlaub von Beschäftigten ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dafür vorliegen. Das heißt, dass zum Beispiel ein dringender Auftrag ohne das Wissen der konkreten Mitarbeiterin nicht abgeschlossen werden kann – oder im Fall einer extremen Krankheitswelle. Eine Urlaubssperre ist zudem mitbestimmungspflichtig, und muss befristet sein, zum Beispiel auf bis zu 2 Wochen…

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(aus: t3n.de)