Urteil: Banken dürfen Strafzinsen nicht nachträglich einführen – künftig aber schon

Posted On 27. Januar 2018|


Banken dürfen keine Strafzinsen für Geldanlagen von Sparern verlangen. Das hat das Landgericht Tübingen entschieden. Konkret ging es um eine Volksbank in Baden-Württemberg. Das Urteil könnte aber wegweisend für die ganze Branche sein…

Hier lesen Sie weiter…

(aus: Süddeutsche Zeitung)