Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird vorerst keine Entscheidung darüber fällen, ob Arbeitgeber das Tragen eines religiösen Kopftuchs verbieten dürfen. Nachdem der Fall schon den EuGH beschäftigte, haben die Parteien im anhängigen Fall einen Vergleich geschlossen, bevor das Gericht am 10. November mündlich entscheiden konnte…
(aus: Legal Tribune Online / lto.de)