Pauschale Klauseln für die Überstunden-Vergütung im Arbeitsvertrag sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) unwirksam. Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen heißt das konkret: Sie können manchen Überstunden-Formulierungen in ihrem Arbeitsvertrag widersprechen. Darunter fallen Klauseln, nach denen „erforderliche Überstunden“ mit dem monatlichen Entgelt abgegolten sind. Genauso zählen dazu Formulierungen im Arbeitsvertrag, die Beschäftigten „für Über- und Mehrarbeit keine weitergehende Vergütung“ zugestehen…
(aus: dpa / n-tv.de)