Zumeist ergeben sich Schadensersatzpflichten des Arbeitgebers aus der Verletzung von Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, insbesondere seiner Fürsorgepflicht. Typische Fälle sind Missachtungen von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und mangelnde Unterstützung bei Mobbing oder sexueller Belästigung. Handelt der Arbeitgeber grob fahrlässig oder vorsätzlich, kommt auch deliktische Haftung in Betracht…
(aus: haufe.de)