Bei Streiks im öffentlichen Dienst, kommen auch auf Arbeitnehmer Probleme zu. Wer betreut die Kinder, wenn die Kita oder Schule schließt, und wie komme ich zur Arbeit, wenn keine Bahnen fahren? Ein generelles Recht auf Freistellung gibt es nämlich nicht. Viel hängt von Absprachen ab und davon, ob die Versorgungslücke sehr kurzfristig auftritt oder ob sie länger bekannt ist…
(aus: dpa / Aachener Zeitung)