Arbeitsverträge enthalten oft Formulierungen, die für Laien zunächst in Ordnung erscheinen. Doch Arbeitgeber verwenden in der Praxis gerne Formulierungen, die von Gerichten bereits für ungültig erklärt worden sind, um sich vor Forderungen ihrer Mitarbeiter zu drücken. So etwa den Satz: „Mit der Arbeitsvergütung sind etwaige Überstunden abgegolten.“ Das ist so pauschal nicht zulässig…
(aus: come-on.de)