Zwei Jahre nach Berufseinstieg möchte der Mitarbeiter seinen Bachelor mit dem Master krönen. 36 Monate dauert das berufsbegleitende Studium, kosten wird es circa 5 000 Euro. Auf Antrag gewährt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Er knüpft daran aber die Bedingung, dass der Mitarbeiter nach Abschluss des Studiums noch drei Jahre im Unternehmen bleibt. Ist eine solche Vereinbarung rechtlich zulässig? Im Grunde ja, sagen Arbeitsrechtler – abhängig von Dauer und Qualität der Weiterbildung…
(aus: Süddeutsche Zeitung)