Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis braucht ein Zeugnisdatum. Dies ist regelmäßig der Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nicht der Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich ausgestellt worden ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln (
Aktenzeichen: 7 Ta 200/19, Entscheidung vom 27. März 2020) in einem jetzt veröffentlichten Beschluss bestätigt…
(aus: haufe.de)