Der Bundesgerichtshof stärkt Prämiensparern im Streit um zu wenig gezahlte Zinsen erneut den Rücken. Die Richter erklärten Zinsklauseln in den Sparverträgen der Sparkassen Zwickau und Erzgebirge für ungültig. Die Geldhäuser müssen nun voraussichtlich die Zinsen nachberechnen. Die Kunden können damit zum Teil auf hohe Nachzahlungen hoffen. Was das Urteil des BGH bedeutet – und wie Verbraucher an ihr Geld kommen…
(aus: Süddeutsche Zeitung)